Eltern

Ein fester Bestandteil

Die Elternvertretung ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen. Grundlage für die Ausgestaltung der Elternvertretung in Baden-Württemberg ist das baden-württembergische Schulgesetz. Auf Schulklassenebene ist für jedes Schulhalbjahr eine Versammlung der Klassenpflegschaft vorgesehen, der neben den Eltern der Klasse auch die in der Klasse unterrichtenden Lehrer angehören. Die Eltern wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und einen Stellvertreter. Der Klassenelternvertreter kann auch unterjährig Sitzungen der Klassenpflegschaft einberufen und hat die Aufgabe, diese zu leiten.

Die gewählten Klassenelternvertreter und Stellvertreter bilden den Elternbeirat. Der Elternbeirat vertritt und unterstützt die Eltern in ihren Anliegen. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Elternbeiratsvorsitzenden und weitere Vertreter für die Schulkonferenz. Der Elternbeiratsvorsitzende kann auch unterjährig Sitzungen des Elternbeirats einberufen und leitet diese.
Die Elternbeiratsvorsitzenden der Schulen eines Schulträgers bilden den Gesamtelternbeirat. Vertreter der verschiedenen Schularten und Regierungsbezirke bilden den Landeselternbeirat.

Quelle: www.wikipedia.de

 

Elternvertreter

Elternbeiratsvorsitzender: Herr Adler
Stellv. Elternbeiratsvorsitzende: Frau Gauweiler
Schriftführer: NN